Buchen laufender Geschäftsvorfälle
§ 6 Nr. 4 + § 8 Abs.4 StBerG
§ 6 Nr. 4 + § 8 Abs.4 StBerG
Ihr Buchhaltungsbüro und Büroservice in Nürnberg.
Das b3 Buchhaltungsbüro betreut Unternehmen aus verschiedenen Branchen der Wirtschaft. Dabei steht die Qualität an erster Stelle. Zielgerecht abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse bin ich an Ihrer Seite und betreue Sie in allen Fragen der Belegführung und Sortierung bis zur Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle ihrer Finanzbuchhaltung (§ 6 Nr. 4 + § 8 Abs.4 StBerG).
Durch meine langjährige Erfahrung als Steuerfachangestellter sowie Steuerfachwirt verbinde ich professionelle, persönliche und zuverlässige Arbeit mit einem fairen Preis-Leistungsverhältnis.
- Philipp Beck, Geuschmidstr.6, 90480 Nürnberg
- +49 176 20530827
- info@b3buchhaltungsbuero.de
Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Nr. 4 + § 8 Abs.4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung.